Druckbelüftungsanlagen
Nach TRVB S 112 bzw. EN 12101-6 dienen zur Rauchfreihaltung von Flucht- und Rettungswegen. Sie sind sicherheitstechnische Anlagen und unverzichtbar zur Rettung von Menschenleben und für den Feuerwehrangriff.
Druckbelüftungsanlagen müssen folgende grundsätzliche Kriterien erfüllen:
Türöffnungskraft
DBA Anlagen müssen so ausgelegt sein, dass die Türöffnungskraft 100 N am Türgriff nicht übersteigt
Regelzeit von 3 Sekunden
Innerhalb von 3 Sekunden werden mindestens 90% der volumetrischen Anforderungen nachgewiesen
Luftgeschwindigkeit im offenen Türquerschnitt
Bei geöffneter Türe zwischen Überdruckbereich und Brandgeschoss ist, je nach Anlagen-klasse, eine definierte Luftgeschwindigkeit im Türquerschnitt nachzuweisen.
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Safe Air
Um für perfekte Entrauchung im Brandfall zu sorgen, muss man nicht nur die Technik der Entrauchung perfekt beherrschen; man muss auch das Wesen des Feuers und den Fluss der Rauchgase verstehen. Gevent Ventilatoren setzt hier Maßstäbe durch die Verwendung von Rauchfluss Simulation CFD.
Vorbeugender Brandschutz
Absperrvorrichtungen, Systemlösungen, Entrauchungssysteme
Absperrvorrichtungen „vb1“
Systemlösungen „vb2“
Entrauchung „vb3“